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Honorar und Erstattung ab 02.01.2023

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in meiner Praxis nach der offiziellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) sofern nicht anders vereinbart oder beschrieben.

 

Ausgenommen und anders vereinbart sind folgende Leistungen:

Erstgespräch für Erwachsene mit anschließender Untersuchung und Diagnosestellung:

90 Euro, Zeitrahmen ca. 1 Stunde.

Erforderlich bei jeder Neuaufnahme eines Patienten und bei Patienten deren Erkrankungsgebiet sich geändert hat.

Erstgespräch für Kinder bis 12 Jahre, 50 Euro

 

Akupunkturbehandlung: 45 Euro, Zeitrahmen ca. eine halbe Stunde.

Beinhaltet: Körperakupunktur, Ohrakupunktur oder das Setzen von Dauerohrnadeln

Häufigkeit nach Vereinbarung und Notwendigkeit.

Akupunkturbehandlung mit dem Laser für Kinder bis 12Jahre, 35 Euro

LifeWafe Patches: 6 Euro pro Stück

 

Ernährungsberatungserstgespräch:  80 Euro, Zeitrahmen ca. eine Stunde.

Jedes weitere Folgegespräch pro halbe Stunde 40 Euro.

Häufigkeit nach Vereinbarung.

 

Schröpfen: 45 Euro/pro Behandlung

 

Hypnosetherapie:

  • Erstgespräch zur Hypnosebehandlung 45 Euro
  • Reguläre Einzelsitzung 90 Euro
  • Kinder bis 12 Jahre, 50 Euro
  • Rauchentwöhnung 450 Euro
  • Gewichtsreduktion 450 Euro

 

 Blutegel-Behandlung:

  • Voruntersuchung, Aufklärung: 40€
  • Therapiepauschale (inklusive 3 Egel) 130€
  • Jeder weitere Egel je 15 €
  • Rücknahmeset für das Rentnerbecken der Biebertaler bis zu 10 Blutegel, 20 Euro

Injektionsbehandlung/Injektionsakupunktur

  • Quaddeln 45 Euro
  • Intravenöse Injektion 50 Euro
  • Subkutane Injektion  45 Euro

 

Ohrenkerzenbehandlung:

Pro Kerze 10 Euro, es werden immer beide Ohren behandelt, gesamter Preis 35 Euro, Behandlungsdauer mit Nachruhzeit ca. 30 Minuten.

 

Terminabsagen:

Selbstverständlich ist es möglich, vereinbarte Termine zu verschieben oder abzusagen. Bei kurzfristigen Änderungen bitte ich Sie daher, immer anzurufen.
Sollte der Termin ohne vorherige Absprache oder Anruf nicht eingehalten werden, veranschlage ich die volle Rechnungssumme. 

Entrichtung des Honorars:

Der Betrag wird grundsätzlich bar entrichtet und ist sofort nach dem Erstgespräch bzw. der Behandlung fällig.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keine Erstattungen.

Bei Privatversicherten, Beihilfeberechtigten oder Zusatzversicherten stelle ich Ihnen gern eine detaillierte Liquidation aus. Dieses geschieht nach Absprache. Entweder am Ende des Therapieblockes oder auch gern nach Ihren Wünschen, z.B. nach der Erstaufnahme oder nach der 3. Behandlung....

Diese können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.

Um etwaige Unklarheiten bei der Erstattung der Kosten zu vermeiden, informieren Sie sich bitte im Vorfeld, in welcher Höhe die Kosten für naturheilkundliche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden.  

 

Sollte sich die Finanzierung einer Behandlung für Sie schwierig gestalten, bin ich gern bereit, eine individuelle Lösung nach Absprache zu finden.